Warum ist HOAI wichtig für den Bau?

Bei der HOAI handelt es sich um die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieursleistungen. Grundsätzlich können Architekte, Ingenieure und ihre Auftraggeber die Vergütung zwar frei verhandeln, dennoch stellt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure eine Grundlage der zu erwartenden Vergütung dar, so dass Bauherren und Dienstleister eine gewisse Planungssicherheit für ihre Projekte erhalten erhalten.

Warum ist die Existenz der HOAI so wichtig?

Durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure soll nicht nur eine angemessene Vergütung für die Arbeit von Ingenieuren und Architekten sichergestellt werden, auch die Qualität der angebotenen Dienstleistungen sollen vergleichbar und auf einem gleich hohen Niveau sein. Ein weiterer Vorteil der HOAI besteht darin, dass Bauherren anhand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gut einschätzen können, welche Kosten bei welchem Bauprojekt auf sie zukommen könnten. Hinzu kommt noch, dass Architekten und Ingenieure aufgrund der Verordnung nicht mehr durch den günstigsten Preis, sondern nur noch über die Qualität und den Ideenreichtum ihrer Arbeit miteinander konkirrieren.

Welche Regelungen finden sich genau in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

In der HOAI ist festgeschrieben, welche Honorare durch Architekten, Ingenieure oder Bauchsachverständige auf ihre Leistungen erhoben werden können. Dabei gibt die Honorarordnung in einigen Bereichen weitestgehend vor, wie hoch ein Honorar maximal ausfallen darf. In anderen Bereichen gibt es Spielräume hinsichtlich der möglichen Vergütung, wobei die HOAI jedoch als Orientierungspunkt für Pauschalhonorare herangezogen werden kann. Wichtige Berechnungsgrößen, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure von Relevanz sind, sind die Baukosten, die sogenannte Schwierigkeitsstufe des jeweiligen Bauprojekts sowie der Umfang der erbrachten Leistungen. Letzeres wird auch Leistungsphase bezeichnet. Insgesamt kennt die HOAI neun Leistungsphasen.

Einzelne oder alle Leistungsphasen können durch den Bauherren beauftragt werden

Die neun von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure umfassten Leistungsphasen können anhand verschiedener Faktoren deutlich voneinander abgegrenzt werden. Unterschieden werden beispielsweise die Grundlagenermittlung (Phase 1), die Genehmigungsplanung (Phase 4), die Ausführungsplanung (Phase 5) oder die Objektbetreuung als letzte Leistungsphase. Für Bauherren wichtig zu wissen ist, dass es ihnen absolut freisteht, einzelne Leistungsphasen durch verschiedene Architekten ausführen zu lassen. Es können also alle oder auch nur einzelne Leistungsphasen beim Architekten oder Ingenieur in Auftrag gegeben werden.