Warum müssen Alarmanlagen gewartet werden?

Alarmanlagen sind effektive Sicherheitssysteme, um Gebäude vor Straftaten wie Einbruch und Diebstahl zu schützen. Diese sensible Technik ist indes nur insoweit effektiv, wie sie auch gewartet und instand gehalten wird. Die Ausrüstung einer Alarmanlage dient dem Schutz eines maßgeblichen Wertes und sollte im Ernstfall natürlich einwandfrei funktionieren. Demnach spielt die Wartung grundsätzlich eine essentielle Rolle.

Die Funktionalität der Alarmanlage ist der Dreh- und Angelpunkt

Stellen Sie sich folgenden Fall vor:

Am Wochenende herrscht in einem Unternehmensgebäude kein Betrieb – Alarmanlagen sind zur Sicherheit installiert. Auf dem Gewerbegelände befindet sich teures Gut, was auch augenscheinlich gesichert ist. Jetzt kommt es zu einem Einbruch, während die Sicherheitssysteme aufgrund mangelnder Kenntnis bei der Installation nicht funktioniert haben. Damit dies präventiv gehandhabt wird, sind korrekte Instandhaltungsmaßnahmen sehr entscheidend.

Bevor es um die Instandhaltung geht, fängt es bereits bei der Installation an. Denn die sachgemäße Bedienung ist die eine Seite der Medaille, während die fachgerechte Installation die andere Seite darstellt. Nur wenn die Programmierung optimal durchgeführt wird und alle Zubehörteile und Anschlüsse funktionstüchtig sind, besteht ein sicherer Schutz.

Achten Sie entsprechend bei komplizierten Sicherheitssystemen darauf, dass Sie es von Fachexperten durchführen lassen, die die angepasste Programmierung übernehmen und die Komponenten wirksam funktionieren lassen. Da viele Einbrüche in Großstädten passieren, können Sie für Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen einen Experten für Sicherheitstechnik in Köln beauftragen. Außerdem müssen Personal und Arbeitskräfte im Umgang mit den Sicherheitssystemen (abhängig von der Komplexität) geschult und eingewiesen werden, damit Bedienungsfehler ausgeschlossen sind.

Wartung als wichtiger Aspekt der Sicherheit

Wie eingangs beschrieben, sind Wartung und Instandhaltung der Alarmanlagen entscheidend für die Funktionalität im Fall der Fälle. Deshalb ist sie auch für Betreiber gesetzlich vorgeschrieben. Die Richtlinien zur Instandhaltung einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage sind in der VdS 2311 festgeschrieben. Hier wird die Wartung als “Maßnahme zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft und zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats” definiert.

Mit den durchgeführten Wartungsarbeiten soll also der naturgemäßen Abnutzung zuvorgekommen und eine eventuelle Dysfunktionalität oder gar ein Ausfall schnell erkannt und behoben werden. Die Wartung muss persönlich vor Ort erfolgen, da neben der Software auch die Hardware beschädigt sein kann. Werden Mängel an diesen Komponenten festgestellt, sind sie unbedingt zu beseitigen, wobei der Grad der Mangelhaftigkeit keinen Grund für eine spätere Behebung darstellen sollte. Selbst unscheinbare Mängel und Fehler können die Alarmanlage lahmlegen. Wer unsachgemäß gewartet hat und dadurch ein Schaden entstanden ist, hat neben dem betrieblichen Schaden die Versicherung vor sich, wobei die Prämie gesenkt wird, wenn man die fehlende Wartung zu verschulden hat.